Unter Tagegeld kann man auch Spesen verstehen. Dies sind die Umkosten, die einem Dolmetscher entstehen, wenn er für einen Einsatz sein Wohn- bzw. Berufswohnsitz verlassen muss. Dies kann der Dolmetscher entweder in seinem Tageshonorar mit berücksichtigen, ganz weglassen oder gesondert in Rechnung stellen.
