Das Honorar oder Tageshonorar für einen Dolmetscher, wird in der Regel als Tagessatz für einen 8 Stunden Arbeitstag in Rechnung gestellt. Dies beinhaltet nicht nur die Dolmetschleistung am Tag der Veranstaltung, sondern auch die organisatorische und thematische Vorbereitung des Einsatzes, Terminologierecherche (Fachbegriffe), die Reisezeit, Nachbereitung inkl. Terminologiepflege nach dem Einsatz. Bei kürzeren Dolmetscheinsätzen bieten manche Dolmetscher auch Stunden- oder Halbtagessätze an.
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