Das Flüsterdolmetschen ist eine Form des Simultandolmetschens. Hierbei werden jedoch keine technischen Hilfsmittel wie z.B. Mikrofon, Dolmetscherkabine, Mischpult etc. verwendet. Bei dieser Technik befindet sich der Dolmetscher unmittelbar hinter oder neben seinem Zuhörer (max. 2 Personen) und flüstert ihm sehr leise die Verdolmetschung zu. Flüsterdolmetschen wird auch oft bei Gerichtsverhandlungen verwendet. Soll jedoch eine größere Zuhörerschaft angesprochen werden, gibt es eine weitere Form des Flüsterdolmetschens: das Dolmetschen durch eine Flüsteranlage (Personenführungsanlage oder kurz PFA genannt). Der Dolmetscher spricht hierbei sehr leise aber verständlich in ein Mikrofon und die Zuhörer können der Verdolmetschung über einen drahtlosen Kopfhörer folgen. Diese Variante wird auch oft bei Werksführungen verwendet, wo die Zuhörer in Bewegung sind.
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